DSGVO • Gesundheitsdaten
DSGVO für Kliniken: So schützen Sie die Gesundheitsdaten Ihrer Patienten
Gesundheitsdaten sind sensible Daten, die in der DSGVO besonders geschützt sind (besondere Kategorie, Art. 9). Eine Klinik muss nachweisen können, wie sie diese Daten erhebt, speichert und darauf zugreift. Im Folgenden sehen Sie, wie Sie die Gesundheitsdaten Ihrer Patienten nach der DSGVO schützen, ohne unnötigen Fachjargon.
Die wesentlichen Maßnahmen (Kurzantwort)
- Holen Sie eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der Gesundheitsdaten ein und dokumentieren Sie sie.
- Verschlüsseln Sie die Daten bei der Speicherung und bei der Übertragung.
- Vergeben Sie Zugriffsrechte nach Rolle: Jeder sieht nur, was er benötigt.
- Führen Sie ein Zugriffsprotokoll: wer hat wann welche Daten gelesen.
- Legen Sie eine Aufbewahrungsfrist fest und beantworten Sie Anfragen betroffener Personen.
Die Rechte des Patienten
- Auskunftsrecht: Der Patient kann eine Kopie seiner Gesundheitsdaten verlangen.
- Berichtigungsrecht: Er kann verlangen, dass eine unrichtige Angabe korrigiert wird.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Er kann seine Daten in einem weiterverwendbaren Format erhalten.
- Recht auf Löschung, im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für die Patientenakte.
Tabelle: DSGVO-Anforderung und wie Sie sie erfüllen
DSGVO-Anforderungen für eine Klinik
| Anforderung | Wie Sie sie erfüllen |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Ausdrückliche Einwilligung oder medizinischer Zweck (Art. 9 Abs. 2 DSGVO) |
| Sicherheit | Verschlüsselung, Zugriffsprotokoll, Sicherungskopien |
| Zugriff | Rechte nach Rolle, Authentifizierung |
| Vorfälle | Meldung innerhalb von 72 Stunden |
Häufige Fehler
- Gesundheitsdaten in einer unverschlüsselten Datei, auf die das ganze Team zugreifen kann.
- Kein Zugriffsprotokoll, deshalb können Sie nicht belegen, wer die Daten gelesen hat.
- Nutzung von Hosting-Diensten außerhalb der EU ohne angemessene Garantien.
Wie 4clinics Sie unterstützt
- Die Gesundheitsdaten bleiben in der Patientenakte, zusammen mit den unterschriebenen Dokumenten und Einwilligungen.
- Die Einstellungen der Klinik können von einer zentralen Stelle aus verwaltet werden.
- Unterschriebene Einwilligungen werden als Dokumente in der Patientenakte geführt.